Allgemeine Geschäftsbedingungen

WEDLICH. Green Station GmbH
Sehr verehrter Gast,
es ist leider unumgänglich, für kurze Zeit Ihre Aufmerksamkeit auf das nachfolgende "Kleingedruckte", als auch auf unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zu richten.

Diese regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns. Sie sollten wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Verbindlichkeiten Sie uns gegenüber haben. Insbesondere bei Abbestellung von fest reservierten Zimmern und Leistungen gibt es leider anschließend manchmal für beide Seiten unerfreuliche Telefonate und Briefwechsel. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen selbst hängen deutlich und allgemein sichtbar im Hotel, d.h. insbesondere im Rezeptionsbereich aus und werden Ihnen dort auf Wunsch ausgehändigt.

Wir bedanken uns für Ihre Aufmerksamkeit und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.

Ihr Fichtelgebirgshof Team
Hier können Sie sich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen als PDF-Dokument herunterladen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelbetrieb

  1. Allgemeines

    1. Mit dem Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle früheren Preislisten ihre Gültigkeit. Die Berechtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
    2. Wenn dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt damit kein Verwahrungsvertrag mit besonderen Pflichten des Hotels zustande. Das Hotel überwacht die zur Verfügung gestellten Parkplätze nicht und es besteht auch keine Überwachungspflicht des Hotels.
    3. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Hotel schriftlich bestätigt sind.
    4. Der Gast/Besteller erkennt mit seiner Buchung die Geschäftsbedingungen des Hotels an. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit rechtlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtes am Betriebsort, d. h. dem Amtsgericht Bayreuth, vereinbart.
  2. Abschluss des Vertrages

    1. Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald das/die Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt wird/werden. Dies gilt auch für die Leistungen, die unter Punkt 3 vereinbart werden.
    2. Der Besteller haftet selbst für alle vertraglichen Verpflichtungen nebst den von ihm angemeldeten Gästen/Teilnehmern.
    3. Bei der Anmeldung von mehreren Personen, insbesondere von Gruppen, soll im beidseitigen Interesse die Zimmerliste mindestens eine Woche vor Ankunft dem Hotel zur Verfügung stehen.
    4. Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel erst dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von der angebotenen Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch macht.
    5. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Bedingungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen.
  3. An- und Abreise

    1. Ohne anderslautende schriftliche Abmachung ist der Zimmerbezug (Check-in-Time) nicht vor 15:00 Uhr des Anreisetages möglich. Die Zimmerrückgabe (Check-out-Time) hat bis 11:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei Abreise bis 18:00 Uhr ist die Leistung „Tageszimmer“ für die jeweilige Kategorie als Aufpreis zu bezahlen. Bei Abreise nach 18:00 Uhr ist der volle Zimmerpreis für die anstehende Nacht zu bezahlen.
    2. Reservierte Zimmer müssen bis 18:00 Uhr des Anreisetages bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
  4. Leistungen und Preise

    1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus der Ausschreibung in der jeweils gültigen Preisliste sowie aus den Angaben in der Reservierungsbestätigung, die darauf Bezug nimmt. Soweit es in der Preisliste nicht anders ausgeschrieben ist, umfasst der Preis Beherbergung und gebuchte Verpflegung, Bedienungsgelder und Mehrwertsteuer.
    2. Erhalten Sie bei Vollpension am ersten Tag im Hotel ein Mittagessen, so endet die Leistung mit dem Frühstück. Beginnt sie mit dem Abendessen, so endet sie mit dem Mittagessen. Bei Halbpension wird im Allgemeinen das Abendessen gegeben, wenn nicht anders vereinbart.
    3. Eine Rückvergütung bestellter, aber nicht in Anspruch genommener Leistungen ist nicht möglich. Ebenso ist ein Austausch oder eine Aufrechnung nicht möglich.
    4. Verbindlichkeiten von Angeboten
      1. Die ausgezeichneten Preise sind Inklusivpreise und verstehen sich einschließlich Bedienungsgelder und Mehrwertsteuer (MwSt.), jedoch ohne die jeweilige Kurtaxe. Wenn nicht in der Preisliste ausdrücklich anders erwähnt, gelten die Preise pro Tag und Person.
      2. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so behält sich das Hotel das Recht vor, entsprechende Preisänderungen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
      3. Sämtliche Preisauszeichnungen und Vereinbarungen gelten in Euro.
  5. Rücktritt durch den Gast

    Gültig für Einzelreisende, Gruppen und Sammelreservierungen siehe Abschnitt III Punkt 6.
    1. Sämtliche Rücktritte müssen in Schriftform vorliegen.
    2. Ein Rücktritt ist bis zu 2 Tage vor Anreise kostenfrei (nur für Einzelreservierungen).
    3. Bei einem späteren Rücktritt oder Nichtinanspruchnahme ist der Gast/Besteller verpflichtet, bis zu 60 % des Zimmer-/Frühstückspreises, 75 % bei Pensionsvereinbarungen und/oder Programmpaketen, dem Hotel als Schadenersatz zu zahlen. Dies gilt für die gesamte Dauer des gebuchten Vertrages.
  6. Rücktritt durch das Hotel

    1. Das Hotel kann nicht einseitig von dem geschlossenen Vertrag zurücktreten. Ausnahmen sind höhere Gewalt und Streik.
    2. Das Hotel ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer oder Zimmer nach vereinbarter Anreisezeit nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
  7. Verwahrung/Haftung

    1. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Sollte sich niemand melden, bewahrt das Hotel die Sachen sechs Monate auf und behält sich vor, eine angemessene Gebühr zu verrechnen. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
    2. Sollten durch den Gast Schäden und Verluste an den Räumlichkeiten und dem Inventar verursacht werden, haftet der Gast dem Hotel, sofern nicht der Schaden durch Hotelbedienstete oder durch Dritte verursacht wurde, was allerdings durch den Gast nachzuweisen ist.
  8. Zahlungsbedingungen

    Die teilweise negativen Erfahrungen mit EC-Karten und Kreditkarten zwingen uns leider, auf Folgendes hinzuweisen: Die Akzeptanz und die Auswahl von Kreditkarten sind dem Hotel in jedem einzelnen Fall der Vorlage einer Kreditkarte freigestellt, und zwar auch dann, wenn die grundsätzliche Akzeptanz von Kreditkarten durch Aushänge im Hotel angezeigt wird. Sollte auf die Kreditkarte keine Leistung durch den dahinterstehenden Kreditgeber erfolgen, müssen wir seitens des Gastes auf sofortiger Bezahlung bestehen. Übersteigt der Rechnungsbetrag 300,00 € oder hält sich der Gast länger als sechs Tage im Hotel auf, so ist das Hotel berechtigt, jeweils einzelne Zwischenrechnungen zu stellen und deren Bezahlung vom Gast zu verlangen. Die Rechnungsstellung für Hotelkosten, Restaurantkosten oder Auslagen sind grundsätzlich vor Ort von jedem Gast selbst zu begleichen. Eine Rechnung über genannte Leistungen kann nur mit vorausgegangener schriftlicher Bestätigung des neu zugewiesenen Schuldners erfolgen. Das Hotel kann jedoch ohne Begründung auf Bezahlung des offenstehenden Betrages oder der voraussichtlich geschuldeten Beträge vor Ort bestehen. Weiter behalten wir uns das Recht auf Barzahlung vor. Weiterhin ist das Hotel berechtigt, von dem Gast, der nicht vorreserviert hat, Vorauszahlung in Höhe eines Übernachtungspreises bei Abschluss des Gastaufnahmevertrages zu verlangen. Das Hotel kann ohne Begründung jede Reservierung und andere Leistungen, die auszuführen oder fortzuführen sind, von der gesamten oder teilweisen Begleichung der voraussichtlich geschuldeten Beträge im Voraus abhängig machen, und zwar in Form von Anzahlungen oder Gesamtvorauszahlungen.

II. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Seminare, Konferenzen und Bankettveranstaltungen

  1. Veranstalter

    Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber dem Fichtelgebirgshof, Kauper GmbH gegenüber auftritt. Ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haften der Veranstalter und die als bevollmächtigt auftretende Person als Gesamtschuldner.
  2. Bankettveranstaltungen, Seminare

    Unter Bankettveranstaltungen werden insbesondere größere Veranstaltungen wie Hochzeiten, gemeinsame Essen, Tanzveranstaltungen, kalte Buffets etc. verstanden.
  3. Reservierung für Räumlichkeiten/Veranstaltungen

    Jede Reservierung wird erst aufgrund schriftlicher Bestätigung seitens des Hotels wirksam und garantiert. Die Bezahlung von in der Bestätigung enthaltenen Vorauszahlungen ist weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung.
  4. Preisgarantie

    Die in der Bestätigung angegebenen Preise gelten für 4 Monate ab Wirksamkeit der Reservierung. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Preise ohne Vorankündigung einer Änderung unterliegen; es gelten dann die am Tage der Veranstaltung gültigen Preise.
  5. Teilnehmerzahl und Couvert-Garantie

    Die vom Veranstalter bei Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragsparteien verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben, so sind Abweichungen bis zu 10 % nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich; allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls übernimmt das Hotel keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistungen ordnungsgemäß erbracht werden. In diesem Fall geschieht die Abrechnung auf Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf Basis der bei der Reservierung angegebenen Personenzahl; weiter gelten die Regelungen für Stornierungen.
  6. Widerruf von Veranstaltungen

    1. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast oder die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Falle höherer Gewalt (z. B. Brand, Streik etc.), kann das Hotel jede Veranstaltung absagen, ohne zum Schadensersatz verpflichtet zu sein. Das Hotel kann dabei entsprechend den Regelungen für Stornierungen gemäß Abschnitt I Punkt 5 verfahren und auch Stornogebühren verlangen.
    2. Bei politischen oder weltanschaulichen/religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschauliche/religiöse Vereinigung ist, bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung des Hotels. Verschweigt der Veranstalter gegenüber dem Hotel, dass es sich um derartige Veranstaltungen oder Vereinigungen handelt, so ist das Hotel berechtigt, jederzeit den Vertrag zu lösen und Stornogebühren gemäß Abschnitt I Punkt 5 zu verlangen.
  7. Dekorationsmaterial / Produkte / Eingebrachte Gegenstände

    Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf- und Abbau und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis. Die Anbringung von Dekorationsmaterial, Hinweisschildern und Ähnlichem sowie die Nutzung von Flächen im Hotel außerhalb der angemieteten Räume, z. B. zu Ausstellungszwecken, bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Hotels und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. Die vom Gast eingebrachten Gegenstände müssen den örtlichen feuer-, gewerbepolizeilichen und sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen. Der Gast wird gebeten, spätestens 3 Stunden nach Ende der Veranstaltung die eingebrachten Gegenstände zu entfernen. Andernfalls wird die Einlagerung durch das Hotel vorgenommen, wofür mindestens in Höhe der Mietkosten für den benutzten Einlagerungsraum Vergütung durch den Gast zu leisten ist. Vom Gast zurückgelassener Sondermüll kann auf Kosten des Kunden vom Hotel entsorgt werden. Der Veranstalter darf eigene Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen ohne Rücksprache und Genehmigung nicht mitbringen. In Sonderfällen (z. B. Produktvorstellungen, nationale Spezialitäten etc.) kann darüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel getroffen werden; in diesen Fällen wird gesondert eine zu vereinbarende Servicegebühr und Korkgeld verrechnet.
  8. Behördliche Genehmigungen bei Veranstaltungen / Gebühren

    Soweit der Gast eine Veranstaltung in den Hotelräumen durchführt, ist er allein für die Beschaffung der notwendigen behördlichen Erlaubnisse auf seine Kosten zuständig. Als Veranstalter obliegt dem Gast damit auch die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat der Gast direkt an den Gläubiger zu bezahlen. Das Hotel wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA, die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter, z. B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter, entstanden sind, freigestellt.
  9. Stornierungen

    Wenn nicht anders bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart, werden Rücktritte durch den Veranstalter unter einer zweiwöchigen Frist, außer anders schriftlich vereinbart vor Veranstaltungstermin, mit 50 % des zu erwartenden Umsatzes belegt.
  10. Nutzungsverlängerung, zusätzliche Leistungen

    1. Reservierte Funktionsräume stehen dem Gast oder Veranstalter nur innerhalb des schriftlich vereinbarten Zeitraumes zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Geschäftsleitung des Hotels.
    2. Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar sowie zusätzlich bestellte Speisen und Getränke, sind von jedem Veranstaltungsteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.
  11. Im Übrigen gelten die in Abschnitt I festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Für Seminare, Konferenzen, Bankettveranstaltungen und Gruppen gelten die nachstehenden besonderen Geschäftsbedingungen, deren Erhalt der Veranstalter und Gruppenveranstalter für sich und die von ihm vertretenen Teilnehmer bzw. Gruppenmitglieder mit Vertragsabschluss/Buchung bestätigt.

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III. Zusätzliche Geschäftsbedingungen für Gruppen

  1. Preise

    Preise für Gruppen gelten nur aufgrund gesonderter schriftlicher Vereinbarung. Andernfalls sind die jeweils gültigen Gruppenpreislisten vom Fichtelgebirgshof, Kauper GmbH maßgeblich. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so behält sich das Hotel das Recht vor, entsprechende Preisänderungen vorzunehmen.
  2. Reservierung

    1. Grundsätzlich gilt vorstehend Abschnitt II Ziffer 3 für Reservierungen und Bestätigungen entsprechend.
    2. Die Wirksamkeit jeder Reservierung für Gruppen hängt im Übrigen von der Bezahlung einer Anzahlung in Höhe eines Betrages von 30 % der zu reservierenden Leistung ab. Die Anzahlung muss 30 Tage vor Ankunft der Gruppe beim Hotel eingegangen sein, damit die Reservierung endgültig wirksam ist.
  3. Zusätzliche Leistungen

    Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten wie Telefon, Bar etc. sind vor der Abreise von jedem Gruppenteilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht das nicht, haftet der Gruppenveranstalter gesamtschuldnerisch.
  4. Verwahrung/Haftung

    1. Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Sollte sich niemand melden, bewahrt das Hotel die Sachen sechs Monate auf und behält sich vor, eine angemessene Gebühr zu verrechnen. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
    2. Sollten durch den Gast Schäden und Verluste an den Räumlichkeiten und dem Inventar verursacht werden, haftet der Gast dem Hotel, sofern nicht der Schaden durch Hotelbedienstete oder durch Dritte verursacht wurde, was allerdings durch den Gast nachzuweisen ist.
  5. Zusätzliche Leistungen

    Die neben den vereinbarten vertraglichen Leistungen entstehenden Kosten, wie Telefon, Bar sowie zusätzlich bestellte Speisen und Getränke, sind von jedem Teilnehmer selbst zu bezahlen. Geschieht dies nicht, haftet der Veranstalter gesamtschuldnerisch.
  6. Stornierungen

    Soweit nicht anders vereinbart, werden bei einer Stornierung unter vier Wochen vor Reisetermin 50 % der Kosten gebuchter Leistungen in Rechnung gestellt. In diesem Fall geschieht die Abrechnung auf Basis der zuletzt gemeldeten Teilnehmerzahl/des Kontingents.
  7. Im Übrigen gelten die in Abschnitt I festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

    Für Seminare, Konferenzen, Bankettveranstaltungen und Reisegruppen gelten die oben zugewiesenen besonderen Geschäftsbedingungen, deren Erhalt der Veranstalter und Gruppenveranstalter für sich und die von ihm vertretenen Teilnehmer bzw. Gruppenmitglieder mit Vertragsabschluss/Buchung bestätigt.

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